Wer ein Blick auf die neue Düsseldorfer Tabelle wirft, wird entweder ein Lächeln auf den Lippen haben oder etwas enttäuscht drein schauen. Gerade Alleinerziehende werden wohl ohne ein Lächeln ab 2015 durch die Gegend laufen, denn am 01.01.2015 bekommen alleinerziehende Eltern weniger Unterhalt.
Wenn es um den Unterhalt eines Kindes geht, stützen sich die Richter auf die Düsseldorfer Tabelle. Gesetzlich ist diese Tabelle zwar nicht verankert, trotzdem gilt sie in diesem speziellen Fällen als Richtlinie. Erstellt wird die Düsseldorfer Tabelle in Zusammenarbeit und Abstimmung mit dem Deutschen Familiengerichtstag und dem Oberlandesgericht. Am 01.01.2015 wird der Regelsatz neu angepasst, was für viele Alleinerziehende eine finanzielle Einbuße bedeuten könnte.
Was ändert sich nach der Anpassung?
Der Anspruch auf die Höhe des Kindesunterhaltes, angepasst an die Altersklasse des Kindes, ändert sich nicht. Es ändert sich jedoch der höhere Selbstbehalt des Unterhaltspflichtigen. Das bedeutet für die Unterhalspflichtigen im Endeffekt mehr Geld in der eigenen Tasche.
Erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen stehen ab dem 01.01.2015 dann nicht mehr nur noch 1000 Euro zu, sondern 1080 Euro. Auch den Nicht-Erwerbstätigen steht mehr Geld zu. Sie dürfen ab dem Stichtag 880 Euro behalten und nicht mehr nur noch 800 Euro. Also jeweils eine Aufstockung um 80 Euro.
Um die Aufschlüsselung besser zu verdeutlichen, wollen wir die Änderungen mit einem Rechenbeispiel verdeutlichen. Gehen wir davon aus, dass ein Vater 1600 Euro netto verdient. Er hat zwei Kinder im Alter von 8 und 13 Jahren. Laut der Tabelle stehen dem 13 jährigen Kind 448 Euro zu, dem jüngeren Kind 383 Euro. Demnach müsste der Unterhaltspflichtige, in diesem Fall der Vater, der Mutter 832 Euro (448 + 383) im Monat zahlen.
Nach der Düsseldorfer Tabelle hat der Vater aber einen Selbsterhalt von 1080 Euro, Zieht man diese von den 1600 Euro ab, bleiben 520 Euro übrig. Diese muss er nun an die Mutter zahlen. Vor der Anpassung hatte die Mutter eine Summe von 600 Euro bekommen, nach der Anpassung fehlen ihr nun 80 Euro im Monat. Aber nicht nur die Mütter werden belastet, auch die Sozialkassen sehen eine Belastung auf sich zukommen. Es wird angenommen, dass bei vielen Alleinerziehenden die Sozialkassen den fehlenden Betrag ausgleichen müssen.
Edith Schwab, VAMV-Bundesvorsitzende des Vereins für Alleinerziehende Mütter kritisiert diese Anpassung und bemerkt, dass es seit 2010 für alleinerziehende Mütter keine Erhöhung der Pauschalen gab. Alleinerziehende hätten keinen Selbsterhalt, teilte die Bundesvorsitzende fest. Am Ende werden jedoch Tausende Kinder unter der neuen Düsseldorfer Tabelle leiden. Ob sich hier wirklich eine Verbesserung eingeschlichen hat, ist fraglich.
Das ist eine bodenlose Frechheit wir alleinerziehende müssen sehen wie wir über die runden kommen und die Väter freuen sich das mehr haben. Die sowas beschliesen sind sicher welche die keine kinder haben oder nie alleinerziehend waren.
was heist arme alleinerziehende-die sätze für volljährige sind ja viel zu hoch-können arbeiten.bin mit 16 in ausbildung gegangen