Einer werdenden Mutter wird normalerweise, wenn sie Unterstützung vom Staat bekommt, die Baby Erstausstattungen bezahlt. Bei einer werdenden Mutter aus Magdeburg stellte sich das Jobcenter jedoch quer. Grund dafür war das Stipendium, welches die Mutter bekam. Deshalb klagte die aus Magdeburg kommende Mutter gegen diesen Beschluss und gewann den Prozess.
Grundlage der Klage vor dem Magdeburger Sozialgericht war, dass sich das Arbeitsamt weigerte der Mutter die Erstausstattung für ihr Baby zu zahlen. Der Grund dahinter war – laut Arbeitsamt – ein Stipendium, welches die werdende Mutter neben dem Hartz IV Bezug noch erhielt. Nun erhält die werden Mutter nach dem Gerichtsurteil durch das Jobcenter und der Bundesstiftung “Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens” finanzielle Unterstützung, die ihr nun auch rein rechtlich zusteht.
Erster Bewilligungsbescheid war zu niedrig angesetzt
Ursprünglich hatte das Jobcenter der jungen Mutter im ersten Bewilligungsbescheid einen Betrag von 80 Euro zugesprochen, obwohl ihr doch der volle Betrag von 290 Euro zustehen würde. Zur Begründung über diesen Bescheid gab das Jobcenter die Aussage, dass die junge Mutter bereits über die Bundesstiftung ein Stipendium erhielt. Das Jobcenter blieb auch nach einem Widerspruch der jungen Frau unberührt.
Das Urteil vom 17.03.2015 vom Sozialgericht Magdeburg entschied nun zugunsten der werdenden Mutter. Nach diesem Urteil soll nun werdenden Müttern der voll Anspruch zur Verfügung stehen, auch wenn bereits Ansprüche vom Jobcenter gewährleistet und empfangen werden.
Leider ist das Urteil noch nicht ganz rechtskräftig, da es noch die Möglichkeit gibt Berufung beim Landessozialgericht einzulegen. Hierbei ist es jedoch eher unwahrscheinlich, dass Berufung eingelegt wird. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, kann jede werdende Mutter, die sich in einer ähnlichen Situation befindet, die Leistungen einfordern.