Nach der Geburt Deines Babys hast Du sicher alle Hände voll zu tun. Auch die Erholung von der anstrengenden Schwangerschaft ist ein wichtiges Thema. Dennoch wirst Du an bestimmten Behördengängen, Telefonaten und Briefen nicht vorbei kommen. Der Weg Deines Kindes in die Welt wird so auch von offizieller Seite begleitet und unterstützt.

Auch wenn Du Dich schon vor der Geburt um Elterngeld, Elternzeit und Mutterschaftsgeld gekümmert hast, warten Standesamt, Elterngeldstelle und Jugendamt auch nach der Geburt auf Dich.

Welche Behördengänge und Papiere nach der Geburt wichtig sind

Das erste offizielle Papier erhältst Du schon in der Klinik. Die Geburtsbescheinigung wird von dem Krankenhaus ausgestellt, in dem Du entbunden hast. Du musst hierfür jedoch einige Unterlagen mitbringen. Für die Ausstellung der Geburtsbescheinigung braucht die Klinik Deinen Mutterpass und das Familienstammbuch bei verheirateten Elternpaaren. Bei unverheirateten Eltern genügt die Geburtsurkunde der frischgebackenen Mama.

Der nächste Weg führt Dich und Deinen Partner zum Jugendamt, wenn Ihr noch nicht verheiratet seid. Hier wird Dein Partner die Vaterschaft an seinem Kind anerkennen und ihr werdet Euch auch über das Sorgerecht einig werden. Möchtet Ihr das gemeinsame Sorgerecht, so musst Du dies als Mutter konkret genehmigen. Für die Vaterschaftsanerkennung benötigt Ihr die Geburtsurkunde Deines Partners.

Die Geburtsurkunde beim Standesamt ausstellen zu lassen, funktioniert erst nach dem Termin beim Jugendamt, falls Ihr nicht verheiratet seid. Hierfür benötigst Du:

  • Das Familienstammbuch (bei Unverheirateten die Geburtsurkunde der Mutter)
  • Die Geburtsbescheinigung aus dem Krankenhaus
  • Eure Personalausweise
Wichtig: Du bekommst beim Standesamt mehrere Ausfertigungen der Geburtsurkunde. Diese wirst Du für Kindergeld, Stammbuch, Taufe und Elterngeld benötigten.

 

Das Elterngeld kann nun abschließend beantragt werden. Welche Bestimmungen für Dich gelten, hängt von dem Bundesland ab, in dem Du lebst. Warte nicht länger als drei Monate, bis Du den Antrag stellst. Rückwirkend werden nämlich nur drei Monatszahlungen geleistet. Um den Antrag abschließen zu können, benötigst Du:

  • Die Geburtsurkunde Deines Babys
  • Deine Verdienstbescheinigungen der vergangenen zwölf Monate (bevor der Mutterschutz begonnen hat)
  • Den Nachweis Deiner Krankenkasse über das bereits gezahlte Mutterschaftsgeld
  • Die Mitteilung darüber, ob Dein Partner ebenfalls Elternzeit nehmen wird

Damit Du monatlich Kindergeld bekommst, musst Du nach der Geburt den entsprechenden Antrag bei der Familienkasse stellen. Hierfür stehen spezielle Formulare zur Verfügung.

Bietet Dein Bundesland außerdem Erziehungsgeld, kannst Du dies beantragen. Wichtig hierfür ist jedoch, dass Du unter der für Dich gültigen Einkommensgrenze bleibst.

Für die Abrechnung der künftigen Steuern kannst Du Dir nun den Kinderfreibetrag auf Deiner Lohnsteuerkarte eintragen lassen. Es ist möglich, diesen Freibetrag zwischen Dir und Deinem Partner aufzuteilen. Für diese Eintragung musst Du in der Regel das Finanzamt oder das Einwohnermeldeamt aufsuchen. Du brauchst hierfür außerdem die Geburtsurkunde Deines Babys.

Auch die Krankenversicherung Deines Babys will gesichert sein. Hierfür schickst Du die Geburtsurkunde an Deine Krankenkasse. Nur wenig später erhältst Du ein eigenes Krankenkärtchen für Dein Kind. Manche Versicherungen verlangen außerdem das Ausfüllen eines kleinen Datenblatts. Dein Baby kann auch bei seinem Vater mitversichert werden. Die Bestimmungen sind hier jedoch einkommensabhängig gelagert.

Auch wenn Dein Baby jetzt noch sehr klein ist, kannst Du durch ein kurzes Telefon mit Deinem Haftpflicht-Versicherer auch Dein Kind in den Versicherungsvertrag aufnehmen lassen. Kinder unter sieben Jahren sind sonst nämlich nicht versichert.

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