Für kleine Kinder ist es noch ein Spaß, wenn man den Eltern beim Abräumen helfen kann. Werden die Kinder jedoch älter, dann sinkt das Interesse rapide und immer weniger helfen Hände gelangen an den Tisch. Dann gibt es irgendwann, wie auf unserem Bild zu sehen, nur noch gemeinsame Stunden, aber keine Hilfe mehr beim Staubsaugen, Geschirr wegräumen, Müll runterbringen. Diese unter weitere Hausarbeiten werden irgendwann zum Streitpunkt, sobald die Kinder größer werden.
Der klassische Streitpunkt ist das Kinderzimmer, welches bereits bei jungen Kindern den Zickenbock und die Tränen hervorruft, jedenfalls, wenn es um das Aufräumen geht. Für viele Eltern ein Streitpunkt, der oftmals dazu führt, dass Kinder gar nichts mehr im Haushalt erledigen wollen bzw. ganz von ihren Aufgaben entbunden werden. Das ist aber auch der falsche Ansatz.
Inhaltsübersicht
Darf mein Kind laut Gesetz im Haushalt helfen?
In dem Bürgerlichen Gesetzbuch befindet sich ein Teil, um genauer zu sein der Abschnitt § 1619, der besagt, dass Kinder und auch Jugendliche dazu verpflichtet sind, im Haushalt zu helfen.
Bevor die Eltern nun aber vor Freude in die Luft springen: auch hier gibt es Grenzen. Denn die Hilfe ist nur so lange gestattet, wie das Kind von den Eltern unterhalten wird und im Haus oder im Haushalt der Eltern wohnt.
Um genauer zu sein, heißt es im Absatz zum Gesetz wie folgt „Das Kind ist dazu verpflichtet in einer seinen Kräften und seiner Lebensstellung entsprechender Weise den Eltern in ihrem Hauswesen und Geschäft Dienste Hilfe zu leisten“. Grundlegend sollte man diese Dienste aber nicht überreizen, wobei diese Unterstützung laut Psychologen auf jeden Fall erfolgen sollte, da Kinder so lernen, dass der Haushalt zum Leben dazugehört. Zudem lernen Sie wichtige Dinge des Lebens (selbstverständlich erst nach und nach) und werden selbstständiger.
Wie viele Stunden darf ein Kind im Haushalt helfen?
Natürlich ist in dem Bereich auch die Stundenanzahl wichtig. Das BGB selber sagt über die Zeit nichts aus. Deswegen sollten solche Fragen zusammen mit Ihrem Kind in der Familie beantwortet werden. Grundlegend sollte man dem Kind nicht zu viel zumuten, gehen Sie grob von einer halben Stunde bis Stunde pro Tag aus. In den Ferien kann es ruhig auch mal etwas mehr sein, vor allem wenn gerade eine Putzaktion oder eine Modernisierung ansteht. Denken Sie aber immer daran, dass Kinder dennoch Kinder sind und die Arbeit mit Spaß verbunden werden sollte.
Bedenken Sie immer daran, dass Ihr Kind sowohl Freizeit, Schule als auch Haushalt unter einen Hut bringen muss. Deswegen sollten Sie Ihr Kind nicht zu stark einbinden. Frühzeitig sollten Sie damit beginnen, dass Ihr Kind sein Zimmer selber aufräumt und das Geschirr selber wegräumt. Wird das Kind älter, können Hausarbeiten wie Geschirrspüler ausräumen hinzukommen.
Grundsätzlich können Sie ab einem Alter von 14 Jahren damit beginnen das Kind im Haushalt richtig einzubinden, vorher sollten es eher die kleinen Tätigkeiten wie die oben besprochenen Tätigkeiten sein.
Wie grenzt sich die Haushaltshilfe von der Kinderarbeit ab?
Die Mithilfe im Haushalt nach § 1619 des BGB widerspricht nicht dem grundsätzlichen Verbot der Kinderarbeit, die in § 5 des Jugendarbeitsschutzgesetzes vorzufinden ist. Hier steht der Entlohnungsfaktor im Vordergrund, der im Haushalt keine Rolle spielt. Auch das Taschengeld an die Mithilfe im Haushalt zu koppeln, ist völlig legitim.