Am Montag sprach ein Leipziger Gericht drei Müttern Schadenersatz zu, da sie durch fehlende Kita-Plätze Ihre Rückkehr in den Beruf verschieben mussten.
Das Urteil dürfte einigen Städten und Kommunen aktuell einige Sorgen bereiten. Denn das Landgericht Leipzig verurteilte die Stadt Leipzig zur Zahlung von Schadenersatz an drei Familien, da diese für ihre Kleinkinder keinen Kita-Platz fanden.
Die Mütter mussten deswegen ihre Elternzeit verlängern und so auf Gehalt verzichten. Diesen Verdienstausfall klagten sie ein und bekamen nun Recht.
Die Kommune soll den Familien nun etwas über 15.000 Euro (plus Zinsen) zahlen.
Ob es dabei bleibt steht aber noch nicht fest. Die Stadt Leipzig will noch die Urteilsbegründung abwarten um dann evtl. in Berufung zu gehen.
Seit dem 1. August 2013 besteht Bundesweit ein Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder unter 3 Jahren. Doch die Städte und Kommunen haben sich bisher Zeit bei der Schaffung neuer Plätze gelassen. Ein Problem, dass sie jetzt teuer zu stehen kommen könnte.
Das Urteil ist zwar eine Einzelfallentscheidung (Az.:7 O 1455/14,7 O 1928/14,7 O 2439/14) jedoch mit deutlicher Signalwirkung und könnte eine wahre Klagenflut auslösen.
Ein Kind, das das erste Lebensjahr vollendet hat, hat bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege.“
§24 Absatz 2 Satz 1, Sozialgesetzbuch, Achtes Buch
Was, wenn mein Kind keinen Kita-Platz bekommt?
Sollte es wirklich Probleme geben einen Betreuungplatz zur Verfügung zu stellen, können die Eltern auf dem Klageweg einen Platz einfordern. Meist geschieht dies im Eilverfahren um ein Jahrelanges Verfahren zu verhindern.
Anstatt das Kind dann aber immer wieder in anderen Einrichtugnen unterzubringen bevor das Verfahren beendet ist, ist es sinnvoller abzuwarten, das Kind anderweitig unterzubringen und erst danach Schadenersatz zu verlangen. Weitere Informationen zum Thema Kita-Platz finden sich z.B. hier.