Schwangere Frauen genießen besonderen Schutz, wenn sie in einem Arbeitsverhältnis stehen. Der Mutterschutz ist im Mutterschutzgesetz (MuSchG) verankert und beginnt 6 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin. Berufstätige werdende Mütter haben besondere Rechte in Hinblick auf Kündigungsschutz, Arbeitsumfang und Arbeitstätigkeit. Hier kannst Du Dich orientieren und erfährst Wissenswertes über die wichtigen Punkte im Mutterschutzgesetz und das Mutterschaftsgeld.

Gesetzlicher Mutterschutz – Erklärung

Die Babypause ist gesetzlich geregelt und bietet Schwangeren und (werdenden) Müttern eine Reihe an Vorteilen. Alle schwangere Frauen mit einem Arbeitsvertrag dürfen 6 Wochen vor der Geburt nicht mehr arbeiten, es sei denn, sie wünschen es. Der Mutterschutz gilt bis 8 Wochen nach der Entbindung, bei Mehrlingsgeburten und Frühgeburten 12 Wochen. Dann herrscht absolutes Arbeitsverbot. Das Mutterschutzgesetz verbietet zudem eine Arbeitstätigkeit über 8,5 Stunden täglich. Sonntagsarbeit, Akkordarbeit, Nachtschicht oder Mehrarbeit ist für schwangere verboten. Bei besonderen Situationen kann auch ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen werden (z.B. gefährliche Kinderkrankheiten für Erzieherinnen).
Eine Kündigung seitens des Arbeitgebers ist während der Schwangerschaft und bis zu vier Monate nach der Niederkunft untersagt. Im Mutterschutzgesetz sind alle Maßnahmen aufgeführt, die der Arbeitgeber zum Schutz von Schwangeren und Stillenden ergreifen muss. Du solltest Deinen Arbeitgeber rechtzeitig über eine Schwangerschaft in Kenntnis setzen, damit das Gesetz Anwendung findet. Der Mutterschutz gilt für alle festangestellten werdende Mütter – ob Auszubildende, Voll- und Teilzeitkräfte oder in Heimarbeit Beschäftigte.

EU-Kommission plant einheitlichen Mutterschutz

Die EU-Kommission plant ein einheitliches Mutterschutzgesetz für alle EU-Staaten. Demnach soll der Mutterschutz generell 20 statt 14 Wochen dauern, Väter könnten zwei Wochen freinehmen. Sechs Wochen müssten grundsätzlich nach der Entbindung genommen werden. Männer plädieren erstmalig auf das Recht einer zweiwöchigen Auszeit nach der Geburt. Proteste kommen aus den Reihen der Arbeitgeber und auch das Bundesfamilienministerium sträubt sich gegen eine Verlängerung des Mutterschutzes.

Wie viel Mutterschaftsgeld steht mir zu?

Wenn Du Mitglied der gesetzlichen Krankenkasse bist, zahlt diese maximal 13 pro Tag. Die Differenz zu Deinem Gehalt übernimmt der Arbeitgeber. Als Basis für die Berechnung dient Dein Nettoverdienst der letzten drei Monate vor der Babypause. Privat Versicherte erhalten einmalig 210 Euro, allerdings vom Bundesversicherungsamt, nur in Höhe des vereinbarten Krankengeldes und als freiwillig Versicherte in der gesetzlichen Krankenkasse. Bei Selbstständigen gelten ebenfalls Sonderregelungen. Auskunft geben die zuständigen Krankenkassen. Auch wenn Du einen befristeten Arbeitsvertrag hast, unterstehst Du dem Mutterschutz, die Vertragslaufzeit bleibt jedoch bestehen. Besonders hilfreich sind Mutterschutzrechner im Internet. Sie geben Aufschluss über das Mutterschutzrecht hinsichtlich der Arbeitsbedingungen und des Kündigungsschutzes sowie über Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuss. Besonders zusätzliche Merkblätter helfen bei der Definition der Vorschriften in den einzelnen Arbeitsbranchen.

Anspruch auf Mutterschaftsgeld

Festangestellte Schwangere können sechs Wochen vor dem Entbindungstermin zu Hause bleiben falls nicht vorher schon Beschäftigungsverbote ausgesprochen wurden. Normalerweise hat jede schwangere Frau Anspruch auf Mutterschaftsgeld und den Arbeitgeberzuschuss, sobald die Mutterschaftsfrist beginnt. Du musst jedoch in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sein. Die Leistung der Krankenkassen stockt der Arbeitgeber mit einem Zuschuss bis zur Höhe des Nettoeinkommens auf. Bei der Berechnung des Arbeitgeberbeitrags werden auch geleistete Überstunden berücksichtigt. Wie viel Geld die Krankenkasse bezahlt, hängt vom Nettoverdienst ab. Wenn Du unter 390 Euro verdienst, übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die komplette Summe. Arbeitslose und gesetzlich versicherte werdende Mütter beantragen Mutterschaftsgeld grundsätzlich bei der Krankenkasse, die alles Weitere mit dem Arbeitgeber regelt. Bei Arbeitslosigkeit gilt nicht der Betrag von 13 Euro pro Tag, sondern die Höhe des bisherigen Arbeitslosengeldes.

Anforderungen an den Arbeitsplatz

Viele Schwangere fragen sich, welche Tätigkeiten sie ausüben dürfen und welche nicht. Bei einigen Arbeitsaufgaben herrscht absolutes Verbot. Laut Mutterschutzgesetz ist der Umgang mit giftigen Substanzen komplett verboten, ebenso regelmäßiges Heben, wenn die Lasten schwerer als fünf Kilogramm sind. Nacht- und Fließbandarbeit nach 20 Uhr darfst Du nicht ausüben und ab dem dritten Monat gilt Arbeitsverbot als Stewardess oder als Fahrerin beziehungsweise Kontrolleurin für Taxis oder Busse. Dein Arbeitgeber muss einen anderen Arbeitsplatz zur Verfügung stellen, wenn Du in einem dieser Bereiche arbeitest. Die Bezahlung bleibt gleich. Frauen können unter gewissen Voraussetzungen auf eine Freistellung verzichten, benötigen aber die Zustimmung des Arztes. Ist kein Ausweichjob möglich, spricht der Arzt ein Beschäftigungsverbot aus und das volle Gehalt wird trotzdem weitergezahlt. Auch Ruhemöglichkeiten müssen vorhanden sein, damit werdende Mütter sich entspannen können. Der Arbeitgeber trägt Sorge, dass alle Gesundheitsrisiken vermieden werden.

Wann benachrichtige ich den Arbeitgeber?

Du kannst den Arbeitgeber benachrichtigen, wenn Du es für richtig hältst. Allerdings ist es sinnvoll, bis zum dritten Monat abzuwarten, weil in dieser Zeit das Risiko einer Fehlgeburt besonders hoch ist. Behältst Du die Schwangerschaft zunächst für Dich, ersparst Du Dir das im Falle von Schwierigkeiten unangenehme Momente. Vielen Arbeitgebern reicht die mündliche Benachrichtigung über die Schwangerschaft. Falls eine schriftliche Information gefordert wird, muss der Betrieb die Kosten für das Attest von Arzt oder Hebamme aus eigener Tasche bezahlen. Die Bescheinigung sollte auch gleich den voraussichtlichen Entbindungstermin enthalten.

Was geschieht während Probezeit und Ausbildung?

Wenn Du in einem Arbeitsverhältnis bist und noch Probezeit gilt, genießt Du den vollen Mutterschutz und musst keine Einschränkungen fürchten. Der Arbeitgeber kann den Vertrag verlängern, wenn er noch während des Mutterschutzes endet, allerdings ist das eine freiwillige Leistung. Fällt Deine Ausbildungsprüfung in die Zeit der Schwangerschaft und Du kannst sie aus verschiedenen Gründen nicht absolvieren, besteht die Möglichkeit, den Ausbildungsvertrag zu verlängern. Die Entscheidung obliegt dem Ausbildungsleiter. Wenn gewünscht, können Frauen acht Wochen nach der Geburt wieder arbeiten. Falls Mütter ihr Baby stillen, unterstehen sie ebenfalls dem Mutterschutzgesetz. Der Arbeitgeber muss Müttern Stillpausen gewähren. Das betrifft auch Heimarbeitsplätze. Stillzeiten müssen mindestens zweimal pro Tag für jeweils eine halbe Stunde möglich sein. Diese Zeiten gehören nicht zu den regulären Pausen und der Arbeitgeber darf Stillpausen nicht nacharbeiten lassen.

Urlaubsanspruch im Mutterschutz

Der Urlaubsanspruch im Mutterschutz unterliegt den Bestimmungen im Mutterschutzgesetz. Hier ist geregelt, dass Berufstätige sechs Wochen vor der Geburt und acht danach nicht arbeiten müssen. Allerdings dürfen Frauen keine Nachteile hinsichtlich ihres Urlaubs erwachsen. Die Ausfallzeiten vor und nach der Entbindung gelten als Arbeitszeit. Nach Ablauf des Mutterschutzes hat die Beschäftigte daher den vollen Urlaubsanspruch. Im Normalfall verfällt der Jahresurlaub zu einem bestimmten Termin im Folgejahr. Besteht noch Anspruch auf Urlaub und werdende Mütter wollen nach Ablauf des Mutterschutzes in Elternzeit gehen, bleibt der Jahresurlaub dennoch bestehen und kann zu einem späteren Zeitpunkt genommen werden. Sogar bis ins Folgejahr des vom Betrieb festgelegten Termins. Das Mutterschutzgesetz schützt Arbeitnehmerinnen, Auszubildende, Studentinnen oder Heimarbeiterinnen vor Arbeitsplatzverlust und finanziellen Engpässen. Mütter können die Zeit mit ihrem Baby in vollen Zügen genießen.

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